Behandlung warum?

Es gibt eine Vielzahl von Fehlstellungen, wobei nur die Zähne oder aber auch der gesamte Ober- bzw. Unterkiefer an falscher Position liegen können. Ziel einer jeden Behandlung ist es, für den Patienten das individuelle funktionelle und ästhetische Optimum zu erreichen. Dieses ist nicht immer gleich, d.h., was bei dem einen Patienten gut funktioniert und gut aussieht, muss bei dem anderen nicht das gleiche Ergebnis haben.

 

Ideale Verzahnung:

 

Der Oberkiefereckzahn beißt hinter den Unterkiefereckzahn und der erste große Backenzahn des Oberkiefers liegt etwas weiter hinten als der untere. Dadurch ergibt sich ein korrektes Ineinandergreifen von Ober- und Unterkieferzähnen wie bei zwei ineinandergreifenden Zahnrädern.

 

Idealerweise ist der obere Zahnbogen etwas breiter als der untere. Das heißt: die oberen Seitenzähne stehen etwas weiter außen als die unteren, und die oberen Frontzähne beißen leicht vor die unteren. Ideal ist es, wenn sich die Frontzähne dabei ca. 2-3 mm überlappen.

 

Zudem stehen die Zähne nicht senkrecht im Mund. Jeder Zahn hat eine ideale Neigung oder Kippung. So stehen die oberen Frontzähne ideal mit der Zahnkrone leicht nach vorn geneigt und etwas zur Mitte gekippt. Die unteren Backenzähne dagegen sind, je weiter hinten sie stehen, umso stärker zur Zunge hin gekippt. Diese Stellung der Zähne ist wichtig, damit das Ineinandergreifen der Zähne von Ober- und Unterkiefer bei allen Bewegungen gut funktioniert.

 

 

Behandlung wie?

Dem Kieferorthopäden steht eine Vielzahl an Möglichkeiten zu Verfügung, ganze Kiefer in ihrer Lage oder auch nur Zähne in ihrer Position zu verändern. Das Wichtigste bleibt aber die  Mitarbeit des Patienten, ohne die das Ziel kaum erreicht werden kann.

 

Neben sogenannten kieferorthopädischen Apparaturen können auch bestimmte Übungen zur Verbesserung der Zungen und- Lippenhaltung oder der umgebenden Muskulatur zu einem Erfolg beitragen ( myofunktionelle oder logopädische Therapie).

 

Die Kieferorthopädischen Apparaturen kann man grob in herausnehmbare und festsitzende einteilen, wobei sie oft kombiniert angewendet werden.

 

Vor der aktiven Behandlung steht eine ausführliche Diagnostik und Therapieplanung, damit wir die richtigen Geräte und Maßnahmen für Sie wählen.

Nach der aktiven Behandlung folgt die sogenannte Retentionsphase, in der die Zähne und Kiefer am Platze gehalten werden.

Auch in dieser Phase ist die Mitarbeit des Patienten überaus wichtig!

 


Behandlungmethoden

  • Frühbehandlung bei Fehlstellung im frühen Wechselgebiß    

 

          Eine Frühbehandlung ist bei extremen Fehlstellungen

          indiziert, die eine Wachstumshemmung der Kiefer nach

          sich ziehen, die sich in der weiteren Entwicklung

          verschlimmern oder die später nur noch sehr schwer

          zu behandeln sind. Eine Frühbehandlung kann schon im

          reinen Milchgebiss nötig sein. Üblicherweise aber wenn

          die bleibenden Frontzähne schon vorhanden sind.

          Das normale Behandlungsalter für eine Frühbehandlung

          liegt ungefähr zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr. Die Dauer der

          Frühbehandlung liegt bei ca. 1,5 Jahren. Es werden herausnehmbare

          Geräte, aber auch kleine Apparaturen eingesetzt, durch die eine

          spätere Behandlung im bleibenden Gebiss eventuell vermieden

          werden kann. 

 

  •  Behandlungen von Kindern und Jugendlichen 

 

          Das "normale" Behandlungsalter für Kinder und Jugendliche liegt

          zwischen 10-14 Jahren. In dieser Zeit wachsen die Kinder am meisten

          und wir Kieferorthopäden können dieses Wachstum sehr gut fördern oder

          hemmen. Während der Behandlung geht es nicht nur um die Bewegung von

          Zähnen, sondern oft auch um eine Lagekorrektur der Kieferknochen, d.h. des

          Unterkiefers und Oberkiefers. Sehr häufig ist der Unterkiefer im

          Gesichtsschädel zu weit hinten eingebaut und unterentwickelt. Demzufolge werden

          auch die sich entwickelnden Zahnreihen in einer falschen Relation zusammenbeißen.

          Vorallem mit herausnehmbaren Geräten können wir das Wachstum des Unterkiefers

          förden und die Muskulatur auf die neue Lage des Unterkiefers einstellen,

          sozusagen umtrainieren. Leider ist diese Beeinflussung der Kieferknochen nur

          im Wachstum möglich. Patienten, die erst mit 15 Jahren zum Kieferorthopäden

          kommen, können auf diese Art nicht mehr behandelt werden,

          da ihr Hauptwachstum schon stattgefunden hat. Nach der Phase der losen Geräte

          folgt häufig eine festsitzende Apparatur, die wiederum weniger Einfluss auf die

          Kieferlage hat, aber dafür sehr gut Zähne körperlich bewegen kann.

          Drehungen von Zähnen, das Schließen großer Lücken ohne ein Kippen der Zähne und

          andere Bewegungen können nur erfolgreich mit einer festen Apparatur

          behandelt werden. So hat jedes Gerät seinen speziellen Behandlungsbereich.

 

 

       Abweichungen der Kieferlage / Biss

     

       Unterkiefer - Rücklage bzw. Oberkiefer- Vorlage:

 

       Bei einer Unterkiefer-Rücklage bzw. Oberkiefer-Vorlage ist der komplette Kieferknochen

       falsch im Schädel eingebaut. Die Folge ist ein falsches Zusammenbeißen der oberen

       und unteren Zahnreihen, was man dann häufig daran erkennt, dass die oberen

       Zähne sehr weit vor den unteren stehen. Man misst eine vergrößerte Frontzahnstufe

       (Abstand zwischen den vorderen Flächen der Schneidezähne von Ober-und Unterkiefer).

       Manchmal wird diese Stufe dadurch kaschiert, dass die oberen Frontzähne stark nach

       hinten gekippt sind. Für Laien ist die falsche Kieferlage dann nicht mehr erkennbar. 

         

Unterkiefer-Vorlage bzw. Oberkiefer-Rücklage:

 

Diese Fehlstellung tritt nur bei ca. 3% der Patienten auf und wird häufig vererbt.

Sie ist sehr schwer zu behandeln. Oft wächst der Unterkiefer so stark, dass man sein

Wachstum selbst mit kieferorthopädischen Geräten nicht genug bremsen kann. Hier muss unbedingt früh behandelt werden, sehr oft schon im Milchgebiss. Zeichen für diese Fehlstellung ist häufig der verkehrte Überbiss der Frontzähne. Die unteren Frontzähne beißen dabei vor die oberen Frontzähne.

 

        Offener Biss:

 

        Von einem offenen Biss spricht man, wenn die Zähne von Ober- und Unterkiefer sich nicht überlappen oder sich seitlich nicht berühren. Normal sollen die Frontzähne 2 - 3 mm

        übereinander beißen. Ein offener Biss entsteht z.B. als Folge des Daumenlutschens,

        wenn die Zähne durch die Finger auseinandergedrückt werden oder auch durch die   Zunge, die sich bei einem falschen Schluckmuster ständig zwischen die Zahnreihen drückt.

        In sehr schwierigen Fällen liegt die Ursache auch in einer skelettalen Fehlentwicklung, d.h. die Kieferknochen sind in der Vertikalen zu weit auseinandergewachsen.

 

         Kreuzbiss:

       

         Von einen Kreuzbiss spricht man, wenn die Seitenzähne des unteren Zahnbogens

         die des oberen überlappen und nicht wie korrekterweise, die Seitenzähne des

         oberen Zahnbogens die des unteren. Es kommt sowohl ein einseitiger als auch

         ein beidseitiger Kreuzbiss vor. Diese Fehlstellung muss so früh wie möglich

         behandelt werden.

 

         

  •    Behandlungen von Erwachsenen 

 

          Auch im Erwachsenenalter gibt es viele Möglichkeiten ein zufriedenes Lachen

          zu schaffen. Reine Zahnbewegungen sind in jedem Lebensalter möglich,

          besonders wenn die Zähne noch gesund im Knochen eingebaut sind.

          Manche Bewegungen lassen sich sogar mit herausnehmbaren Geräten 

          erreichen, bei anderen wird eine festsitzende Apparatur notwendig.

          Es gibt heute viele Möglichkeiten der Behandlung, wie z.B. mit nahezu

          unsichtbaren Schienengeräten (Clear Aligner) oder Apparaturen

          mit zahnfarbenen Materialien.

          

 

  •    Präprothetische Behandlungen

 

          Eine präpothetische Behandlung ist z.B. erforderlich wenn, vor dem Eingliedern einer

          Brücke, Zähne kieferorthopädisch aufgerichtet werden müssen.

 

  •    Kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungen

 

          Diese Therapieform ist erforderlich, wenn eine alleinige kieferorthopädische Behandlung nicht ausreicht.

Behandlungsmittel

Speed System

 

 

festsitzende Behandlungsgeräte

 

  • moderne Minibrackets ( z. B. Equilibrium )
  • selbstligierende Brackets ( z. B Speed )
  • Ästhetikbrackets ( Kunststoff-,Keramik-, Fiberglassbrackets )
  • superelastische Bögen
  • thermoelastische Bögen
  • Kleberetainer --> hält dauerhaft die Zahnstellung nach Behandlungsschluss 

 

Eine Behandlung mit modernen Bracketsystemen in Kombination mit superelastischen Bogenmaterialien ist weitaus schonender und verkürzt die Behandlungsdauer wesentlich. Ebenso wird durch die Minibrackets eine bessere Mundhygiene und Ästhetik erreicht.


 

herausnehmbare Behandlungsgeräte


  • Platten
  • Funktionskieferorthopädische Geräte ( Bionator, Aktivator, Fränkel ) stellen die schonendste und sanfteste Behandlungsweise in der Kieferorthopädie dar.
  • Clear Aligner - transparente Zahnspange

 

 

orthopädisch wirkende Geräte


  • Headgear
  • Lip-bumper
  • Delaire-Maske
  • Palatinalbügel
  • GNE

Bei schwerwiegenden Behandlungsfällen kann mit diesen Geräten oft eine chirurgische Maßnahme umgangen werden.

 

 

Kiefergelenkprüfung

 

Unser Kiefergelenk zählt zu den komplizierten Gelenken des Körpers. Wird das Gelenk durch Knirschen, Lageänderung, Stress etc. zu stark oder zu lange beansprucht, kann es zur Schwächung der Haltebänder, zum Knorpelabrieb oder zur Muskelverkrampfung kommen. Knacken bei der Mundöffnung, Kopfschmerzen, Nackenverspannungen, Tinnitus sind oft die Folge. Eine Gelenkanalyse zeigt die Schwachstellen und die mögliche Entlastung auf.

 

 

Häufige Fragen

In welchem Alter gehe ich zum Kieferorthopäden?

 

Kinder:

Eine erste Untersuchung kann je nach Fehlstellung schon mit 5-6 Jahren sinnvoll sein. Im Allgemeinen beginnt man bei extremen Fehlstellungen im Alter von 6- 10 Jahren mit einer Frühbehandlung. Der normale Behandlungsbeginn liegt jedoch zwischen 10- 14 Jahren, je nach Zahnwechsel ( siehe Behandlung ).

 

Erwachsene:

Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Lebensalter möglich. Lassen Sie sich unverbindlich beraten ( siehe Erwachsenenbehandlung ).

 

Mein Zahnarzt macht auch Zahnspangen- was ist denn ein Kieferorthopäde?

 

Die offizielle Bezeichnung für einen Kieferorthopäden ist "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie".

Als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie studiert man zunächst Zahnmedizin. Danach schließt sich eine vier Jahre dauernde Weiterbildung an. In diesen 4 Jahren arbeitet man 1 Jahr allgemeinzahnärztlich, mindestens 1 Jahr in der kieferorhopädischen Abteilung einer Universitätsklinik und den Rest in einer kieferorthopädischen Fachpraxis. Am Ende der 4 Jahre steht die Facharztprüfung, bei der man praktische Erfahrungen und theoretisches Wissen nachweisen muss. Als Kieferorthopäde arbeitet man dann meistens nur noch in seinem Spezialgebiet, auch wenn man das Legen von Füllungen und Entfernen von Zähnen gelernt hat. Grundsätzlich darf jeder "normale" Zahnarzt kieferorthopädisch behandeln. Es bleibt jedoch zu überlegen, ob ein Zahnarzt, der keine Weiterbildug absolviert hat und der auch die anderen Teilgebiete der Zahnmedizin abdeckt, die gleiche Erfahrung und Qualität bieten kann wie ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. 

 

Wird heutzutage nicht zu viel behandelt?

 

Nein, im Vordergrund steht immer die Entscheidung, ob eine Behandlung aus medizinischen Gründen sinnvoll ist. Dass gerade Zähne auch ästhetisch besser wirken, ist ein positiver Nebeneffekt. Heute wird jedoch mehr Wert auf gesunde und gerade Zähne gelegt. Die Menschen sind aufgeklärter und die schädlichen Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen besser bekannt.

 

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

 

Bis zum 18. Lebenjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung, wenn Fehlstellungen des Schweregrades 3- 5 vorliegen. Die Schweregrade sind in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen ( kurz KIG ) eindeutig festgelegt und werden von Ihrem Kieferorthopäden nach eingehender Untersuchung bestimmt. Bei Fehlstellungen des Schweregrades 1 oder 2 werden keine Kosten erstattet, auch wenn in vielen Fällen eine Behandlung medizinisch indiziert ist. Bei Schweregrad 3- 5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Basisbehandlung. Es gibt jedoch viele moderne Maßnahmen und Geräte, die nicht erstattet werden, die Sie jedoch privat wählen können, um die Behandlung zu optimieren ( siehe " außervertragliche Leistungen" ).

Bei über 18- Jährigen werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur übernommen, wenn Sie in Verbindung mit einer chirurgischen Lagekorrektur oder Erweiterung der Kieferknochen einhergeht.

Herausnehmbare oder festsitzende Klammer- kann ich mir das aussuchen?

 

Nein, denn beide Klammerarten haben verschiedene Aufgaben und werden während einer Behandlung oft nacheinander oder kombiniert eingesetzt. Lose Klammern können dabei Dinge, die feste nicht können und umgekehrt. Mit herausnehmbaren Geräten lässt sich z.B. das Kieferwachstum sehr gut fördern oder hemmen. Mit einer festsitzenden Klammer dagegen lassen sich Zähne gezielt und kontrolliert in fast jede beliebige Richtung körperlich d.h. ohne Kippung, bewegen.

 

Ist eine Kieferorthopädische Behandlung schmerzhaft?

 

Jain. Wenn Zähne bewegt werden sollen, muss man eine Kraft aufbringen. Dieses haben die Zähne zunächst nicht gern, sie müssen sich an die Druck- oder Zugkräfte gewöhnen. Nach dem Einsetzen einer Klammer oder nach erneuter Aktivierung ist es normal, wenn man ein leichtes Druckgefühl oder eine Spannung an den Zähnen spürt, besonders beim Essen.

Individuell ist die Reaktion sehr unterschiedlich, für manche sind es Schmerzen, andere sprechen von leichter Spannung. Nach wenigen Tagen haben sich die Zähne aber an die Behandlung gewöhnt.

 

Schadet eine festsitzende Klammer den Zähnen?

 

Nein. Die festsitzende Apparatur schädigt die Zähne nicht, wenn sie regelmäßig überpüft und eine intensive Zahnpflege betrieben wird. Jedoch ist die Zahnpflege mit einer festen Spange schwieriger und zeitaufwendiger. Karies und Zahnfleischentzündungen entstehen nicht durch die festsitzende Klammer selbst, sondern durch eine unzureichende Zahn- und Mundpflege!

Müssen bleibende Zähne entfernt werden?

 

Ziel ist es, möglichst alle bleibenden Zähne zu erhalten und einzuordnen. In der modernen Kieferorthopädie gibt es viele Geräte, die auch bei starken Engständen Platz für alle Zähne schaffen. Wenn jedoch ein extremer Platzmangel vor allem im Unterkiefer besteht, ist die Entfernung von bleibenden Zähnen manchmal die Therapie der Wahl und sorgt für das stabilere Ergebnis.

 

Ist die Entfernung von Milchzähnen unbedenklich?

 

Zunächst sollte man alles daran setzen, Milchzähne möglichst lange gesund zu erhalten, denn sie dienen u.a. als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Bei stak zerstörten Milchzähnen, die sich immer wieder entzünden, ist eine Entfernung aber ratsam. Je nach Zeitpunkt der Entfernung, sollte man dann jedoch einen Lückenhalter, eine kleine herausnehmbare Klammer, einsetzen, die die entstandene Zahnlücke offen hält, damit der Platz für den nachrückenden bleibenden Zahn erhalten bleibt.

Zudem kann es sein, dass Milchzähne nicht rechtzeitig ausfallen und die bleibenden Zähne am Milchzahn vorbei zu weit außen oder innen durchbrechen. Auch in solchen Fällen sollten Milchzähne besser entfernt werden, damit der bleibende Zahn sich spontan richtig einordnen kann.

Bleibt die Zahnstellung nach der Behandlung stabil?

 

Das kann leider niemand garantieren. Nach einer aktiven Behandlung ist eine lange Stabilisierungsphase notwendig, um einem Verschieben der Zähne vorzubeugen. In dieser Zeit wird meistens eine herausnehmbare Apparatur getragen. Wir empfehlen das Eingliedern eines sogenannten Kleberetainers ( siehe Foto ), der z.B. im Unterkiefer innen von Eckzahn zu Eckzahn geklebt wird. Auch nach Abschluss der Behandlung raten wir unseren Patienten, noch mindestens zwei Jahre lang die Zähne weiter zu stabilisieren. Absolute Sicherheit, dass sich nichts wieder verschiebt, hat man jedoch nie. Besonders bei den Unterkieferfrontzähnen kann es auch im Erwachsenenalter immer wieder zu Engtänden kommen. 

Gesetzlich Versicherte

Kinder und Jugendlich bis zum 18. Lebensjahr:

Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn Fehlstellungen des Schweregrades 3 oder mehr vorliegen. Welcher Schweregrad vorliegt, beurteilt Ihr Kieferorthopäde mit Hilfe der sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, ( kurz KIG). In diesen Gruppen, die Deutschlandweit gelten, sind verschiedene Fehlstellungen mit unterschiedlichen Ausprägungen den Schweregraden 1- 5 zugeordnet.

 

Bei Einteilung in die Schweregrade 3- 5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung. Im Fachjargon sagt man, es liegt ein "KIG- Fall" vor.

 

Eine Kassenbehandlung darf nach Sozialgesetzbuch nur "ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig" sein. Damit kommt man nicht immer ans Ziel. Es gibt  Behandlungsmittel, die schneller und angenehmer wirken oder unauffälliger zu tragen sind. Diese Maßnahmen können Sie als sogenannte ausservertragliche Leistungen  freiwillig zur Kassenbehandlung dazuwählen und damit die Behandlung wesentlich optimieren.

 

An den Kosten, die die Krankenkasse übernimmt, müssen Sie sich zunächst beteiligen. Quartalsweise erhalten Sie eine Rechnung, von der die Krankenkasse 80% erstattet. 20% bezahlt die Familie selbst. Dies ist der sog. Eigenanteil oder Versichertenanteil. Wenn mehr als ein Kind gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung ist, bezahlen Sie für das zweite, dritte, usw.... Kind nur 10% Eigenanteil. Diesen Eigenanteil erhalten Sie am Ende der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurück, jedoch nur, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Bei mangelhafter Mitarbeit, wiederholt schlechter Zahnpflege oder fehlender Termineinhaltung sind wir Kieferorthopäden verpflichtet, der Krankenkasse eine Mitteilung darüber zu schreiben. Sollte keine Besserung eintreten, muss die Behandlung leider abgebrochen werden, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. In solch einem Fall erhalten Sie den bis dahin gezahlten Eigenenanteil von der Krankenkasse nicht zurück erstattet.

 

Für die Schweregrade 1 und 2 werden keine Kosten für eine Behandlung übernommen, auch wenn diese in vielen Fällen medizinisch sinnvoll ist. Es ist falsch anzunehmen, dass die Schweregrade 1 und 2 nur Fehlstellungen kosmetischer Art bedeuten. Viele Familien wünschen in solch einem Fall eine private Behandlung. Wir klären Sie vorher genau über die Kosten auf, die individuell sehr unterschiedlich sein können. Die Kosten für eine solche private kieferorthopädische Behandlung müssen bei uns nicht auf einmal beglichen werden. Meist erstreckt sich eine Behandlung über mehrere Jahre. Wir bieten Ihnen eine zinslose Ratenzahlung über die Behandlungsdauer an, bei der Sie monatlich überschaubare Teilbeträge bezahlen können.

 

Erwachsene über dem 18. Lebensjahr:
Bei Patienten, die über 18 jahre alt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung.

Ausnahmen sind Patienten mit extremen Fehlstellungen, die auch chirurgisch behandelt werden müssen. Auch bei diesen Fehlstellungen müssen bestimmte Schweregrade nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG, siehe oben) vorliegen, damit die Kosten übernommen werden. In einer sog. kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung bewegt der Kieferorthopäde die Zähne in einen optimalen Zahnbogen und der Chirurg versetzt den Kieferknochen, der falsch in den Schädel eingebaut ist, mittels einer Operation. Die Zahnbögen werden also samt Kieferknochen in die ideale Verzahnung gestellt. Eine Ausnahme besteht auch, wenn ein Kiefer so schmal ist, dass er chirurgisch erweitert werden muss.


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